Informationen zum Thema Kinderwunsch

Louise  Brown war 1978 weltweit das erste IVF Baby - 1982 folgte das erste in Österreich gezeugte IVF - Baby

Wenn sich bei bestehendem Kinderwunsch binnen 24 Monaten keine Schwangerschaft einstellt, sollten sie beide sich testen lassen. Folgendes gilt für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch nach ihrem 25. Lebensjahr: Je früher Sie sich entscheiden, der Sache auf den Grund zu gehen, desto größer ist die Erfolgschance.

Kinder ohne Grab  www.gluecklose-schwangerschaft.at www.kinderwunschhilfe.de

Bücher u.a. zum Thema: Kinderwunsch Bücher u.a. zum Thema: Embryo

Bereits eine milde Unterfunktion der Schilddrüse kann Ursache eines unerfüllten Kinderwunsches sein. Darauf macht der Münchner Schilddrüsenexperte Prof. Fritz Spelsberg im Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" aufmerksam. Diese Folge der Unterversorgung mit Schilddrüsenhormonen sei noch weitgehend unbekannt. Eine erste Beurteilung der Funktion des kleinen Organs unter dem Kehlkopf kann schon eine Blutuntersuchung bringen. Es werden die Blutkonzentration verschiedener Hormone bestimmt. Mehr zum Thema Schilddrüse finden Sie hier .
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Der 7 Stufenplan für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch:
1. Regelmäßiger Geschlechtsverkehr alle 2-3 Tage erhöht die Chance, schwanger zu werden.
2. Unerfüllter Kinderwunsch ist ein partnerschaftliches Problem! Daher sollen beide Partner zum Hausarzt, Urologen oder Gynäkologen gehen.
3. Hormonelle Untersuchungen bieten den Ausschluss von Faktoren, welche die Eizellreifung oder den Eisprung behindern oder die Spermienentwicklung negativ beeinflussen. Die Sammenuntersuchung beinhaltet: Klärung der Samenmenge, Beweglichkeit und Aussehen der Spermien.
4. In manchen Fällen kann eine Schwangerschaft auf natürlichem Wege doch noch erreicht werden, nachdem ein medizinisches Problem zB verschlossene Eileiter mit einfachen chirugischen Eingriffen beseitigt werden konnte.
5. Bei fehlendem Eisprung wird oft mit Clomiphencitrat behandelt. Behandlungsdauer: max. 3  - 6 Mon.
6. Hormone zur Eizellreifung können auch durch Injektionen zugeführt werden. Sogenannte Pens gewährleisten eine einfache Handhabung durch die Patientin selbst. Behandlungsdauer: max. 2 - 6 Monate
7. Assistierte Reproduktionstechniken: Bei der Intrauterinen Insemination sollten nicht mehr als 2 Eiblässchen heranreifen. Bei der In - Vitro - Fertilisation ist das Ziel der Stimulation die Produktion von mehr als 3 Eizellen. Bei dieser Methode findet die Befruchtung der Eizellen außerhalb des Mutterleibes statt. Bei sehr schlechter Samenqualität kann mittels ICSI eine Befruchtung erreicht werden - dass heißt: ein einzelnes Spermium wird mittels Injektion in die Eizelle gebracht.
www.wunschbaby.at
www.initiative-kinderwunsch.net
www.kinderwunsch-institut.at
www.kinderwunsch.at
www.tagesklinik.at
www.elternforum.hebammen.at
 
 
 
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94% der Paare mit Empfängnisproblemen werden nicht behandelt

   London (ots/PRNewswire) -

   - Globale Arbeitsgruppe Assisted Conception Taskforce zusammengetreten, um Paaren auf dem Weg zur Empfängnishilfe zu unterstützen

   Lediglich 6% der 90 Millionen Paare auf der ganzen Welt, die Probleme bei der Empfängnis haben (was durchschnittlich ca. 1 von 6 Paaren entspricht), erhalten eine entsprechende medizinische Behandlung, (i) wie heute seitens der neu gegründeten Assisted Conception Taskforce (ACT) anhand von epidemiologischen Daten bekannt gemacht wurde. ACT ist eine unabhängige globale Arbeitsgruppe, die sich aus Patienten und Experten im Gesundheitswesen zusammensetzt.

   Zusätzliche, ebenfalls am heutigen Tag seitens der ACT-Gruppe veröffentlichte Forschungsergebnisse führen erschreckend realitätsnah die Möglichkeiten vor Augen, die Paare mit Empfängnisproblemen zur Verfügung stehen. Nach Aussage fast der Hälfte (48%) der Paare sind die ihnen seitens der Gesundheitsexperten unterbreiteten Möglichkeiten verwirrend und wenig verlockend. (ii) Nichtsdestotrotz, und ungeachtet dieser Ansichten, sind die Behandlungsmöglichkeiten, die Paaren offen stehen, bei weitem nicht so entmutigend wie die meisten Leute glauben. Zahlreiche moderne Behandlungen sind einfach, nicht-invasiv und äusserst effektiv.

   "Wie die Untersuchung deutlich zeigt erhalten tatsächlich nur 6% der Paare mit Empfängnisproblemen eine entsprechende Behandlung. Manche versuchen entweder gar nicht erst, Hilfe zu suchen, oder sie empfinden den Zugang als schwierig und geben es auf", so Sandra Dill, Vorsitzender der ACT-Gruppe. "Die Zielsetzung von ACT ist es, den ganzen Vorgang zu entmystifizieren und Schwangerschaft zu einem reellen Ziel für die zehn Millionen Paare auf der ganzen Welt zu machen, die über die ihnen derzeit zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten eventuell verwirrt sind."

   Das Ausmass dieser Probleme auf sowohl nationaler als auch internationaler Ebene hat den Anlass zur Gründung der ACT-Gruppe geliefert, eine einzigartige internationale Arbeitsgruppe, die aus Patienten und Gesundheitsexperten aus 17 Ländern besteht und die folgende Ziele anstreben:

   - Soziale und psychologische Fragen im Zusammenhang mit Empfängnisproblemen und Empfängnishilfe angehen

   - Klar verständliche Beratung und Information über Empfängnishilfe bieten

   - Mythen und Irrtümer über die damit verbundenen Behandlungsprozesse zerstreuen

   - Aufklärungsarbeit über das für Patienten zugängliche Angebot an therapeutischen Methoden und Unterstützung leisten.

   "Die Vorstellung eines 'unfruchtbaren' Patienten ist eine nicht besonders hilfreiche, unangemessene Beschreibung für Personen mit Empfängnisproblemen und kann zur Abneigung, medizinische Hilfe zu ersuchen, beitragen. Einige der Hauptaktivitäten der ACT-Gruppe besteht darin, Patienten klar verständliche Beratung und Wegleitung bereitzustellen, die Empfängnisproblemen anhaftenden Mythen und Irrtümer zu vertreiben und entsprechende Hilfestellung auf dem Weg zur Empfängnishilfe zu bieten", erklärte Sandra.

   Die ACT-Gruppe kommt heute anlässlich der Eröffnungssitzung in der Stadtmitte Londons zusammen. Dies markiert zugleich den Auftakt ihrer Kampagne, mit der Schranken für Patienten, die Empfängnishilfe suchen, durchbrochen werden sollen. Auf die Sitzung hin folgend wird die Arbeitsgruppe eine Reihe von erzieherischem Material für die Zielgruppe der Ärzte und Patienten erarbeiten, mit dem Hilfe und Unterstützung bei der Empfängnishilfe gegeben werden soll. Das Material wird noch dieses Jahr herausgegeben.

   Anmerkungen für Herausgeber

   Über die ACT-Gruppe

   Die Assisted Conception Taskforce (ACT) ist eine internationale Arbeitsgruppe, die sich aus Gesundheitsexperten und Patienten aus 17 Ländern zusammensetzt, die spezielles Interesse / Fachkenntnis bei Empfängnisschwierigkeiten mitbringen. Zielsetzung von ACT ist es, Paaren mit Empfängnisproblemen Information, Beratung und Unterstützung zu bieten, indem die Gruppe Aufklärungsarbeit über das Thema leistet. ACT wird seitens Serono International durch eine nicht begrenzte Erziehungsbeihilfe bezuschusst.

   Referenzen:

   (i). Professor John A. Collins, McMaster University, Hamilton, Ontario. Beschreibt ein globales epidemiologisches Modell bei Empfängnisproblemen.

   (ii). 'Barriers to Assisted Conception Treatment' - LightSpeed Research, Juni 2004; beschreibt Schranken bei der Empfängnishilfe.

ots Originaltext: Assisted Conception Taskforce (ACT)
Im Internet recherchierbar: http://www.newsaktuell.ch

Pressekontakt:
Wenn Sie weitere Informationen über die Aktivitäten der ACT-Gruppe, die in dieser Pressemitteilung erörterten Daten oder allgemeine Themen bezüglich der Empfängnishilfe wünschen, wenden Sie sich bitte an: Jim Baxter/Amy Band (Sekretariat von ACT), Tel: +44-207-331-5371/5386, Fax: +44-207-331-9084, E-Mail: secretariat@assistedconception.net

Volksabstimmung vom 28. November 2004: Referendumskomitee gegen das
Embryo-Verbrauchs-Gesetz (StFG)

   Basel (ots) - Neueste Ausgabe der Schweizerischen Ärztezeitung (Nr. 46/2004) bestätigt:

   Lagerung der eingefrorenen Embryos bereits heute ausser Kontrolle

   Einer Mitteilung in der gestern erschienenen Ausgabe der Schweizerischen Ärztezeitung (46/2004) zufolge bestätigen sich die schlimmsten Befürchtungen: Niemand hat in der Schweiz wirklich die Kontrolle über die Zahl der sogenannt "überzähligen" Embryos. Die seit 2001 bestehenden gesetzlichen Pflicht, diese Zahl jährlich durch das Bundesamt für Statistik publizieren zu lassen, wird nicht
erfüllt. Das Departement Couchepin versuchte diesen Sachverhalt während der ganzen Debatte um das Stammzellenforschungsgesetz mit widersprüchlichen und nie im Detail publizierten Umfragen zu kaschieren. Im Vergleich mit Deutschland werden in der Schweiz im Verhältnis zu den durchgeführten Behandlungszyklen über 10 x mehr Embryos tiefgefroren. Es ist in höchstem Mass fragwürdig, wenn die Befürworter des Stammzellenforschungsgesetzes jetzt von "restriktiven" Regelungen und "Kontrolle" reden. Bis heute ist es dem
Departement Couchepin nicht gelungen, die gesetzlich vorgeschriebene Aufsichts- und Publikationspflicht beim Fortpflanzungsmedizingesetz wahrzunehmen. Mit einem Embryo-Verbrauchs-Gesetz, wie es das vorliegende Stammzellenforschungsgesetz ist, würde die Kontrolle nicht besser, sondern im Gegenteil: das Chaos wäre bald perfekt. Interessant ist die Idee von Nationalrat Gutzwiller zur Einführung der Embryo-Adoption.

   Lesen Sie die vollständige Medienmitteilung unter:
www.stammzellen.ch/images/4_Medienmitteilung_StFG_20041111.pdf

  Für die jetzt vorhandenen, gesetzes- und verfassungswidrig entstandenen tiefgefrorenen Embryos muss eine menschwürdige Lösung gefunden werden. Wie uns Herr Nationalrat Felix Gutzwiller mitteilte, möchte er demnächst einen parlamentarischen Vorstoss lancieren, welcher die Embryo-Adoption ermöglichen würde. Ethisch haltbar wäre dieser Vorstoss allerdings nur, wenn nicht ständig neue "überzählige" Embryos geschaffen würden. Mit dem vorliegenden Stammzellenforschungsgesetz würden die Embryos instrumentalisiert; stattdessen könnte die Embryoadoption für die verwaisten Embryos einen würdigen Ausweg bedeuten. Wir sind überzeugt, dass sich
genügend Frauen finden, welche zu einer Embryoadoption bereit sind.
Somit blieben gar keine Embryos für die Forschung "übrig", und das pseudoethische Alibiargument, die "überzähligen" Embryos müssten sowieso absterben, wäre entlarvt und hinfällig. Das Referendumskomitee fordert den Bundesrat auf, noch vor der Abstimmung zum Stammzellenforschungsgesetz die in Art. 11 FMedG geforderten Statistiken auf den Tisch zu legen.

   Lesen Sie die vollständige Medienmitteilung unter:
www.stammzellen.ch/images/4_Medienmitteilung_StFG_20041111.pdf

   Link zum Artikel in der Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 46/2004:
http://www.saez.ch/pdf/2004/2004-46/2004-46-1156.PDF

ots Originaltext: Referendumskomitee gegen das
                  Embryo-Verbrauchs-Gesetz
Internet: www.presseportal.ch

Kontakt:
Referendumskomitee gegen das Embryo-Verbrauchs-Gesetz (StFG)
Postfach
4011 Basel
Tel. +41/61/703'03'09

Wenn bei einer künstlichen Befruchtung nur ein Embryo in die Gebärmutter der Mutter eingesetzt wird, ist die Wahrscheinlichkeit für eine erfolgreiche Schwangerschaft nur wenig geringer, als wenn zwei Embryonen eingebracht werden. Das berichtet das Apothekenmagazin "BABY und die ersten Lebensjahre". Den Nachweis führten schwedische Wissenschaftler in einer Studie mit 661 Frauen. Mit einem Embryo betrug die Schwangerschaftsrate 39,7 Prozent. In einer Kontrollgruppe, in der die Mütter zwei Embryonen eingesetzt
bekamen, lag sie bei 43,5 Prozent. Bisher werden, um die Erfolgschancen zu erhöhen, meistens mehrere Embryonen eingepflanzt. Die Folge: Eine starke Zunahme von Mehrlingsgeburten. Dies bringt aber auch heute noch die Gefahr von Komplikationen mit sich. Sehr häufig sind Frühgeburten.

Das Gesundheitsmagazin "BABY und die ersten Lebensjahre" liegt in vielen Apotheken aus und wird kostenlos an Kunden abgegeben.
Mehr Texte auch online: www.GesundheitPro.de > Button „Apotheken
Magazine“ > Presse-Service

ots-Originaltext: Wort und Bild - Baby und die ersten Lebensjahre

 

Bekanntmachungen für D

 Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung

[1029 A] Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinien über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung

(Richtlinien über künstliche Befruchtung)

Vom 15. Juni 2004

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2004 beschlossen, die Richtlinien über künstliche Befruchtung in der Fassung vom 14. August 1990 (veröffentlicht im Bundesarbeitsblatt Nr. 12 vom 30. November 1990), zuletzt geändert am 1. Dezember 2003 (BAnz. 2004 S. 910), in Kraft getreten am 22. Januar 2004, in der Anlage 1 wie folgt zu ändern: 1. Das bisherige Formblatt in der Anlage I („Muster Behandlungsplan“) wird durch das folgende Formblatt „Muster Behandlungsplan“ ersetzt.

„Anlage I

Muster Behandlungsplan

Name der Krankenkasse

Name, Vorname des Versicherten (weibl.)

Name, Vorname des Versicherten (männl.)

W Geb. am, M Geb. am

Kassen-Nr. Versicherten-Nr.

Status Kassen-Nr. Versicherten-Nr.

Status

Vertragsarzt-Nr. Datum

Behandlungsplan

für Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung gemäß § 27a SGB V sowie der „Richtlinien über künstliche Befruchtung“ des Gemeinsamen Bundesausschusses für die o. g. Ehegatten.

I. Indikation(en) gemäß Nr. 11.1 bis Nr. 11.5 der Richtlinien

über künstliche Befruchtung:

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

II. Geplante Behandlungsmaßnahme:

w Insemination im Spontanzyklus (gemäß Nr. 10.1)

w Insemination nach hormoneller Stimulation (gemäß Nr. 10.2)

w In-Vitro-Fertilisation mit Embryotransfer (gemäß Nr. 10.3)

w Intratubarer Gameten-Transfer (gemäß Nr. 10.4)

w Intracytoplasmatische Spermieninjektion (gemäß Nr. 10.5)

Anzahl und Art bereits erfolgter Behandlungen nach Nr. 10.1

bis Nr. 10.5 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

III. Kostenschätzung:

Alle Angaben stehen unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Änderung der diagnostischen und therapeutischen Einzelfallerfordernisse. Auflistung der Positionen gegebenenfalls auf separatem Beiblatt. Kostenschätzungen

sind als durchschnittliche Kostenspanne in Euro anzugeben.

IIIa. Kosten für einmalig im Reproduktionsfall anfallende Leistungen:

Ärztliche Behandlung (EBM-Positionen)

W:

M:

Summe Ärztliche Behandlung (Euro)

W:

M:

Sachkosten und Praxisbedarf (Euro)

W:

M:

Gesamtsumme für einmalig im Reproduktionsfall anfallende

Leistungen (Euro)

W:

M:

IIIb. Kosten pro Zyklusfall (ohne einmalig im Reproduktionsfall

anfallende Leistungen):

W:

M:

Ärztliche Behandlung (EBM-Positionen)

W:

M:

Summe Ärztliche Behandlung (Euro)

W:

M:

Medikamentenkosten (Euro)

W:

M:

Sachkosten und Praxisbedarf (Euro)

W:

M:

Gesamtsumme pro Zyklusfall (Euro)

W:

M:

Ort, Datum, Unterschrift, Praxis/Klinik

 

IV. Genehmigung durch die Krankenkasse(n)

Die auf die jeweils zulässige Höchstzahl anzurechnenden Vorbehandlungen sind zu berücksichtigen und verringern die

Anzahl der genehmigten Zyklen. Bei einer Genehmigung für drei IVF- oder ICSI-Zyklen steht der dritte IVF- oder ICSI-Zyklus unter dem Vorbehalt, dass in einem von zwei Behandlungszyklen eine Befruchtung stattgefunden hat. Bei Inseminationen im Spontanzyklus kann die Genehmigung für bis zu acht in Folge geplante Zyklen erteilt werden. Neben § 27a SGB V sind 50% der entstehenden Kosten (inklusive Medikamentenkosten, siehe Abschnitt IIIb)

 Eigenanteil des Patienten.

Eine abschließende Berechnung der Gesamtkosten kann — u. a. in Abhängigkeit des vertraglich vereinbarten Punktwertes in Cent bzw. Euro — erst nach Beendigung der Behandlung erfolgen.

Bei Änderung der Behandlungsmethode (siehe Abschnitt II) sowie spätestens nach Ablauf eines Jahres seit der Genehmigung ist ein neuer Behandlungsplan vorzulegen.

W:

Der Behandlungs-/Kostenplan wird für maximal . . . Zyklen/Zyklus genehmigt

 

w nicht genehmigt (separate Begründung anbei)

 

M:

Der Behandlungs-/Kostenplan wird für maximal . . . Zyklen/Zyklus

Genehmigt

 

w nicht genehmigt (separate Begründung anbei)

Ort

Datum

Unterschrift

 

 

 

Krankenkasse

 

 

 

Ort

Datum

Unterschrift

 

 

 

Krankenkasse

 

 

 

 

2. Die Änderung der Richtlinien tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Berlin, den 15. Juni 2004

Gemeinsamer Bundesausschuss

Der Vorsitzende

Dr. jur. R. H e s s

 

Ein nachahmenswerter Umgang mit der eigenen Kinderlosigkeit:

Eine 37 jährige Britin namens Liza Lovatt - Smith, welche viele Jahre im Jet-Set, der Mode- und Medienwelt daheim war, ist jetzt ein Symbol der Liebe und der Hoffnung für hunderte Waisenkinder in Ghana geworden. Dank ihrer Organisation " Orphanage Africa" haben sie das Lächeln wieder erlernt. In einem Vorort von Ghanas Hauptstadt Accra teilte Lisa ihr Leben im Jahr 2004 mit 40 Kindern im Alter von neun Monaten bis 21 Jahre. Es sind AIDS-Waisen, welche die tödliche Krankheit in sich tragen. Kinder, deren Mütter an Malaria starben - Kinder, deren Mütter zu jung oder arm waren, sich um ihre Kinder ausreichend gut kümmern zu können. Lisa hat all diese Kinder bei sich aufgenommen. Liza selbst wuchs in Spanien auf, beherrscht 4 Sprachen und hatte von ihrem 18. Lebensjahr an beruflichen Erfolg: als Fotoredakteurin bei einer eleganten Modezeitschrift, als Innenarchitektin und Autorin mehrerer Bücher.

Doch im Alter von 22 Jahren adoptierte sie eine fünfjährige Waise aus Marokko, weil sie selbst kranheitshalber nie eigene Kinder bekommen wird können. Mit dieser ihrer Tochter wollte Liza vor 4 Jahren einen  Monat lang freiwillig in einem Waisenhaus arbeiten. Aus diesem Aufenthalt wurde ein Projekt fürs Leben.  Mutter und Tochter haben mit dem Luxus gebrochen - und ihr Glück gefunden. Es liegt an jedem Einzelnen, sein Leben zu gestalten und seinen Frieden mit seinem Körper zu finden.

www.kinderwunschkongress.de

 
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Das ungeborene Kind erreicht zwischen der 21. - 24. Schwangerschaftswoche - also während des 6. Schwangerschaftsmonats - ein Gewicht von ca. 500g - 800g. Als Fehlgeburt (Abort) bezeichnet man totgeborene Babys unter 500 g, es wird dann noch einmal unterschieden in frühe Fehlgeburt (bis zur 12. SSW) und späte Fehlgeburt (bis zur 25. SSW).
Wenn Ihr Kind weniger als 500 g (in manchen Bundesländern weniger als 1000 g) auf die Waage bringt, gilt dieses ihr Kind als "nicht bestattungspflichtiges Kind", d.h. die Klinik hat  grundsätzlich die gesetzlich geregelte freie Wahl, ob ihr Kind für Transplantationen, zur Forschung verwendet oder an die Industrie verkauft oder zusammen mit dem klinischen Organabfall entsorgt wird, d.h. in der Regel: Verbrennung in einer Müllverbrennungsanlage. Diese Rechte inkl. dem Bestattungsrecht sind Bundesländersache. Zunehmen häufiger erbitten Eltern, ihr nicht bestattungspflichtiges Kind bestatten dürfen. Diesem Wunsch entsprechend verändern zunehmend mehr Kliniken ihr Verhalten dem nicht bestattungspflichten Kind gegenüber und bieten von sich aus zB eine Sammelbestattung für "nicht bestattungspflichtige Kinder" an. In den meisten Bundesländern gibt zwar noch keine entsprechenden Gesetze, sondern nur Empfehlungen der zuständigen Gremien. Klären Sie daher vor dem Tod ihres Kindes für sich, welchen Weg Sie für sich und ihr Kind gehen wollen! Wertvolle weitere Hinweise finden Sie auf www.sonnenstrahl.org u.a. den Muttersegen für Schwangere, eine Sammlung von Grabfeldern für nicht bestattungspflichtige Kinder oder Informationen zu einer weltweiten Trauerstunde für Angehörige von verstorbenen Kinder - egal, wie alt das Kind geworden ist - alle Jahre wieder im Dezember! 

 

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In jedem Fall raten wir zur Zusammenarbeit mit dem gut ausgebildeten Fachleuten ihres Vertrauens:

Österreich: www.rechtsanwaelte.at  www.docanddoc.at  - für Ärzte im Internet www.beratungstellen.at  www.bestHELP.at   www.bestMED.at   www.coaching.cc   www.ergotherapeuten.at    www.kunsttherapie.at   www.lebensberatung.at   www.logopaeden.at   www.mediation.info   
www.musiktherapie.at   www.physiotherapie.at   www.politiker.at    www.psychologen.at   www.psyonline.at   www.selbsthilfe.at   
www.supervision.at   www.training.at   

Unser Haftungsausschluß 

beachten Sie bitte unsere Übersetzungshinweise 

 

Unser Impressum, unsere Ansprechpartner sowie die Daten zu unserer Bankverbindung finden Sie unter www.sonnenstrahl.org!

 

 

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