Informationen zum Thema Kinderwunsch
Louise Brown war 1978 weltweit das erste IVF Baby - 1982 folgte das erste in Österreich gezeugte IVF - Baby
Wenn sich bei bestehendem Kinderwunsch binnen 24 Monaten keine Schwangerschaft einstellt, sollten sie beide sich testen lassen. Folgendes gilt für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch nach ihrem 25. Lebensjahr: Je früher Sie sich entscheiden, der Sache auf den Grund zu gehen, desto größer ist die Erfolgschance.
London (ots/PRNewswire) -
- Globale Arbeitsgruppe Assisted Conception Taskforce zusammengetreten, um Paaren auf dem Weg zur Empfängnishilfe zu unterstützen
Lediglich 6% der 90 Millionen Paare auf der ganzen Welt, die Probleme bei der Empfängnis haben (was durchschnittlich ca. 1 von 6 Paaren entspricht), erhalten eine entsprechende medizinische Behandlung, (i) wie heute seitens der neu gegründeten Assisted Conception Taskforce (ACT) anhand von epidemiologischen Daten bekannt gemacht wurde. ACT ist eine unabhängige globale Arbeitsgruppe, die sich aus Patienten und Experten im Gesundheitswesen zusammensetzt.
Zusätzliche, ebenfalls am heutigen Tag seitens der ACT-Gruppe veröffentlichte Forschungsergebnisse führen erschreckend realitätsnah die Möglichkeiten vor Augen, die Paare mit Empfängnisproblemen zur Verfügung stehen. Nach Aussage fast der Hälfte (48%) der Paare sind die ihnen seitens der Gesundheitsexperten unterbreiteten Möglichkeiten verwirrend und wenig verlockend. (ii) Nichtsdestotrotz, und ungeachtet dieser Ansichten, sind die Behandlungsmöglichkeiten, die Paaren offen stehen, bei weitem nicht so entmutigend wie die meisten Leute glauben. Zahlreiche moderne Behandlungen sind einfach, nicht-invasiv und äusserst effektiv.
"Wie die Untersuchung deutlich zeigt erhalten tatsächlich nur 6% der Paare mit Empfängnisproblemen eine entsprechende Behandlung. Manche versuchen entweder gar nicht erst, Hilfe zu suchen, oder sie empfinden den Zugang als schwierig und geben es auf", so Sandra Dill, Vorsitzender der ACT-Gruppe. "Die Zielsetzung von ACT ist es, den ganzen Vorgang zu entmystifizieren und Schwangerschaft zu einem reellen Ziel für die zehn Millionen Paare auf der ganzen Welt zu machen, die über die ihnen derzeit zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten eventuell verwirrt sind."
Das Ausmass dieser Probleme auf sowohl nationaler als auch internationaler Ebene hat den Anlass zur Gründung der ACT-Gruppe geliefert, eine einzigartige internationale Arbeitsgruppe, die aus Patienten und Gesundheitsexperten aus 17 Ländern besteht und die folgende Ziele anstreben:
- Soziale und psychologische Fragen im Zusammenhang mit Empfängnisproblemen und Empfängnishilfe angehen
- Klar verständliche Beratung und Information über Empfängnishilfe bieten
- Mythen und Irrtümer über die damit verbundenen Behandlungsprozesse zerstreuen
- Aufklärungsarbeit über das für Patienten zugängliche Angebot an therapeutischen Methoden und Unterstützung leisten.
"Die Vorstellung eines 'unfruchtbaren' Patienten ist eine nicht besonders hilfreiche, unangemessene Beschreibung für Personen mit Empfängnisproblemen und kann zur Abneigung, medizinische Hilfe zu ersuchen, beitragen. Einige der Hauptaktivitäten der ACT-Gruppe besteht darin, Patienten klar verständliche Beratung und Wegleitung bereitzustellen, die Empfängnisproblemen anhaftenden Mythen und Irrtümer zu vertreiben und entsprechende Hilfestellung auf dem Weg zur Empfängnishilfe zu bieten", erklärte Sandra.
Die ACT-Gruppe kommt heute anlässlich der Eröffnungssitzung in der Stadtmitte Londons zusammen. Dies markiert zugleich den Auftakt ihrer Kampagne, mit der Schranken für Patienten, die Empfängnishilfe suchen, durchbrochen werden sollen. Auf die Sitzung hin folgend wird die Arbeitsgruppe eine Reihe von erzieherischem Material für die Zielgruppe der Ärzte und Patienten erarbeiten, mit dem Hilfe und Unterstützung bei der Empfängnishilfe gegeben werden soll. Das Material wird noch dieses Jahr herausgegeben.
Anmerkungen für Herausgeber
Über die ACT-Gruppe
Die Assisted Conception Taskforce (ACT) ist eine internationale Arbeitsgruppe, die sich aus Gesundheitsexperten und Patienten aus 17 Ländern zusammensetzt, die spezielles Interesse / Fachkenntnis bei Empfängnisschwierigkeiten mitbringen. Zielsetzung von ACT ist es, Paaren mit Empfängnisproblemen Information, Beratung und Unterstützung zu bieten, indem die Gruppe Aufklärungsarbeit über das Thema leistet. ACT wird seitens Serono International durch eine nicht begrenzte Erziehungsbeihilfe bezuschusst.
Referenzen:
(i). Professor John A. Collins, McMaster University, Hamilton, Ontario. Beschreibt ein globales epidemiologisches Modell bei Empfängnisproblemen.
(ii). 'Barriers to Assisted Conception Treatment' - LightSpeed Research, Juni 2004; beschreibt Schranken bei der Empfängnishilfe.
ots Originaltext: Assisted Conception Taskforce (ACT)
Im Internet recherchierbar: http://www.newsaktuell.ch
Pressekontakt:
Wenn Sie weitere Informationen über die Aktivitäten der ACT-Gruppe, die in dieser Pressemitteilung erörterten Daten oder allgemeine Themen bezüglich der Empfängnishilfe wünschen, wenden Sie sich bitte an: Jim Baxter/Amy Band (Sekretariat von ACT), Tel: +44-207-331-5371/5386, Fax: +44-207-331-9084, E-Mail: secretariat@assistedconception.net
Embryo-Verbrauchs-Gesetz (StFG)
Basel (ots) - Neueste Ausgabe der Schweizerischen Ärztezeitung (Nr. 46/2004) bestätigt:
Lagerung der eingefrorenen Embryos bereits heute ausser Kontrolle
Einer Mitteilung in der gestern erschienenen Ausgabe der Schweizerischen Ärztezeitung (46/2004) zufolge bestätigen sich die schlimmsten Befürchtungen: Niemand hat in der Schweiz wirklich die Kontrolle über die Zahl der sogenannt "überzähligen" Embryos. Die seit 2001 bestehenden gesetzlichen Pflicht, diese Zahl jährlich durch das Bundesamt für Statistik publizieren zu lassen, wird nicht
erfüllt. Das Departement Couchepin versuchte diesen Sachverhalt während der ganzen Debatte um das Stammzellenforschungsgesetz mit widersprüchlichen und nie im Detail publizierten Umfragen zu kaschieren. Im Vergleich mit Deutschland werden in der Schweiz im Verhältnis zu den durchgeführten Behandlungszyklen über 10 x mehr Embryos tiefgefroren. Es ist in höchstem Mass fragwürdig, wenn die Befürworter des Stammzellenforschungsgesetzes jetzt von "restriktiven" Regelungen und "Kontrolle" reden. Bis heute ist es dem
Departement Couchepin nicht gelungen, die gesetzlich vorgeschriebene Aufsichts- und Publikationspflicht beim Fortpflanzungsmedizingesetz wahrzunehmen. Mit einem Embryo-Verbrauchs-Gesetz, wie es das vorliegende Stammzellenforschungsgesetz ist, würde die Kontrolle nicht besser, sondern im Gegenteil: das Chaos wäre bald perfekt. Interessant ist die Idee von Nationalrat Gutzwiller zur Einführung der Embryo-Adoption.
Lesen Sie die vollständige Medienmitteilung unter:
www.stammzellen.ch/images/4_Medienmitteilung_StFG_20041111.pdf
Für die jetzt vorhandenen, gesetzes- und verfassungswidrig entstandenen tiefgefrorenen Embryos muss eine menschwürdige Lösung gefunden werden. Wie uns Herr Nationalrat Felix Gutzwiller mitteilte, möchte er demnächst einen parlamentarischen Vorstoss lancieren, welcher die Embryo-Adoption ermöglichen würde. Ethisch haltbar wäre dieser Vorstoss allerdings nur, wenn nicht ständig neue "überzählige" Embryos geschaffen würden. Mit dem vorliegenden Stammzellenforschungsgesetz würden die Embryos instrumentalisiert; stattdessen könnte die Embryoadoption für die verwaisten Embryos einen würdigen Ausweg bedeuten. Wir sind überzeugt, dass sich
genügend Frauen finden, welche zu einer Embryoadoption bereit sind.
Somit blieben gar keine Embryos für die Forschung "übrig", und das pseudoethische Alibiargument, die "überzähligen" Embryos müssten sowieso absterben, wäre entlarvt und hinfällig. Das Referendumskomitee fordert den Bundesrat auf, noch vor der Abstimmung zum Stammzellenforschungsgesetz die in Art. 11 FMedG geforderten Statistiken auf den Tisch zu legen.
Lesen Sie die vollständige Medienmitteilung unter:
www.stammzellen.ch/images/4_Medienmitteilung_StFG_20041111.pdf
Link zum Artikel in der Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 46/2004:
http://www.saez.ch/pdf/2004/2004-46/2004-46-1156.PDF
ots Originaltext: Referendumskomitee gegen das
Embryo-Verbrauchs-Gesetz
Internet: www.presseportal.ch
Kontakt:
Referendumskomitee gegen das Embryo-Verbrauchs-Gesetz (StFG)
Postfach
4011 Basel
Tel. +41/61/703'03'09
bekamen, lag sie bei 43,5 Prozent. Bisher werden, um die Erfolgschancen zu erhöhen, meistens mehrere Embryonen eingepflanzt. Die Folge: Eine starke Zunahme von Mehrlingsgeburten. Dies bringt aber auch heute noch die Gefahr von Komplikationen mit sich. Sehr häufig sind Frühgeburten.
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Mehr Texte auch online: www.GesundheitPro.de > Button „Apotheken
Magazine“ > Presse-Service
ots-Originaltext: Wort und Bild - Baby und die ersten Lebensjahre
Bekanntmachungen für D
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
[1029 A] Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinien über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung
(Richtlinien über künstliche Befruchtung)
Vom 15. Juni 2004
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2004 beschlossen, die Richtlinien über künstliche Befruchtung in der Fassung vom 14. August 1990 (veröffentlicht im Bundesarbeitsblatt Nr. 12 vom 30. November 1990), zuletzt geändert am 1. Dezember 2003 (BAnz. 2004 S. 910), in Kraft getreten am 22. Januar 2004, in der Anlage 1 wie folgt zu ändern: 1. Das bisherige Formblatt in der Anlage I („Muster Behandlungsplan“) wird durch das folgende Formblatt „Muster Behandlungsplan“ ersetzt.
„Anlage I
Muster Behandlungsplan
Name der Krankenkasse
Name, Vorname des Versicherten (weibl.)
Name, Vorname des Versicherten (männl.)
W Geb. am, M Geb. am
Kassen-Nr. Versicherten-Nr.
Status Kassen-Nr. Versicherten-Nr.
Status
Vertragsarzt-Nr. Datum
Behandlungsplan
für Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung gemäß § 27a SGB V sowie der „Richtlinien über künstliche Befruchtung“ des Gemeinsamen Bundesausschusses für die o. g. Ehegatten.
I. Indikation(en) gemäß Nr. 11.1 bis Nr. 11.5 der Richtlinien
über künstliche Befruchtung:
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
II. Geplante Behandlungsmaßnahme:
w Insemination im Spontanzyklus (gemäß Nr. 10.1)
w Insemination nach hormoneller Stimulation (gemäß Nr. 10.2)
w In-Vitro-Fertilisation mit Embryotransfer (gemäß Nr. 10.3)
w Intratubarer Gameten-Transfer (gemäß Nr. 10.4)
w Intracytoplasmatische Spermieninjektion (gemäß Nr. 10.5)
Anzahl und Art bereits erfolgter Behandlungen nach Nr. 10.1
bis Nr. 10.5 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
III. Kostenschätzung:
Alle Angaben stehen unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Änderung der diagnostischen und therapeutischen Einzelfallerfordernisse. Auflistung der Positionen gegebenenfalls auf separatem Beiblatt. Kostenschätzungen
sind als durchschnittliche Kostenspanne in Euro anzugeben.
IIIa. Kosten für einmalig im Reproduktionsfall anfallende Leistungen:
Ärztliche Behandlung (EBM-Positionen)
W: | M: |
Summe Ärztliche Behandlung (Euro)
W: | M: |
Sachkosten und Praxisbedarf (Euro)
W: | M: |
Gesamtsumme für einmalig im Reproduktionsfall anfallende
Leistungen (Euro)
W: | M: |
IIIb. Kosten pro Zyklusfall (ohne einmalig im Reproduktionsfall
anfallende Leistungen):
W: | M: |
Ärztliche Behandlung (EBM-Positionen)
W: | M: |
Summe Ärztliche Behandlung (Euro)
W: | M: |
Medikamentenkosten (Euro)
W: | M: |
Sachkosten und Praxisbedarf (Euro)
W: | M: |
Gesamtsumme pro Zyklusfall (Euro)
W: | M: |
Ort, Datum, Unterschrift, Praxis/Klinik
IV. Genehmigung durch die Krankenkasse(n)
Die auf die jeweils zulässige Höchstzahl anzurechnenden Vorbehandlungen sind zu berücksichtigen und verringern die
Anzahl der genehmigten Zyklen. Bei einer Genehmigung für drei IVF- oder ICSI-Zyklen steht der dritte IVF- oder ICSI-Zyklus unter dem Vorbehalt, dass in einem von zwei Behandlungszyklen eine Befruchtung stattgefunden hat. Bei Inseminationen im Spontanzyklus kann die Genehmigung für bis zu acht in Folge geplante Zyklen erteilt werden. Neben § 27a SGB V sind 50% der entstehenden Kosten (inklusive Medikamentenkosten, siehe Abschnitt IIIb)
Eigenanteil des Patienten.
Eine abschließende Berechnung der Gesamtkosten kann — u. a. in Abhängigkeit des vertraglich vereinbarten Punktwertes in Cent bzw. Euro — erst nach Beendigung der Behandlung erfolgen.
Bei Änderung der Behandlungsmethode (siehe Abschnitt II) sowie spätestens nach Ablauf eines Jahres seit der Genehmigung ist ein neuer Behandlungsplan vorzulegen.
W:
Der Behandlungs-/Kostenplan wird für maximal . . . Zyklen/Zyklus genehmigt
w nicht genehmigt (separate Begründung anbei)
M:
Der Behandlungs-/Kostenplan wird für maximal . . . Zyklen/Zyklus
Genehmigt
w nicht genehmigt (separate Begründung anbei)
Ort | Datum | Unterschrift |
Krankenkasse
Ort | Datum | Unterschrift |
Krankenkasse
2. Die Änderung der Richtlinien tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Berlin, den 15. Juni 2004
Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Vorsitzende
Dr. jur. R. H e s s
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